Unser Hinweis zur Erfüllung der Informationspflichten nach ElektroG
1. Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten
Das Symbol der „durchgestrichenen Mülltonne“ zeigt Ihnen, dass Sie gesetzlich dazu verpflichtet sind, diese Geräte ausschließlich einer von unsortiertem Siedlungsabfall getrennten Erfassung zuzuführen. So ist die Entsorgung über den Hausmüll, wie zum, Beispiel Restmülltonne oder Gelbe Tonne untersagt.
2. Entnahme von Batterien und Lampen
Sofern die Produkte Akkus, Batterien oder Lampen enthalten, die sich zerstörungsfrei aus dem Altgerät entnehmen lassen, müssen sie vor der Entsorgung entnommen und getrennt als Batterie bzw. Lampe entsorgt werden.
3. Möglichkeiten der Rückgabe von Altgeräten
Im Rahmen der durch die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger eingerichteten und zur Verfügung stehenden Möglichkeiten der Rückgabe oder Sammlung von Altgeräten können die Besitzer von Altgeräten diese unentgeltlich abgeben, und somit eine ordnungsgemäße Entsorgung der Altgeräte sicherstellen.
Unter bestimmten Voraussetzungen ist eine Rückgabe auch bei Vertreibern möglich.
1:1 Rücknahme - Die Rücknahme hat kostenlos beim Kauf eines gleichartigen Neugerätes zu erfolgen
0:1 Rücknahme - Außerdem gibt es die Möglichkeit, die Altgeräte kostenlos an den Vertreiber zurückzugeben, sofern die äußeren Abmessungen nicht größer als 25 Zentimeter sind und sich die Rückgabe auf drei Altgeräte pro Geräteart beschränkt.
Vertreiber mit einer Verkaufsfläche für Elektro- und Elektronikgeräte von mindestens 400 Quadratmetern, sind zur Rücknahme von Elektro-Altgeräten verpflichtet. Außerdem sind Lebensmitteleinzelhändler, die über eine Gesamtverkaufsfläche von mindestens 800 Quadratmetern verfügen und mehrmals im Kalenderjahr oder dauerhaft auch Elektro- und Elektronikgeräte anbieten und auf dem Markt bereitstellen ebenfalls zur Rücknahme verpflichtet.
Im Fernabsatzmarkt sind Vertreiber, die also unter Verwendung von Fernkommunikationsmitteln ihre Produkte verkaufen, zur Rücknahme von Altgeräten verpflichtet, sofern die Lager- und Versandflächen für Elektro- und Elektronikgeräte mindestens 400 m² betragen.
Die Lager- und Versandflächen für Elektro- und Elektronikgeräte bei 3U-Shop betragen weit weniger als diese Grenze.
4. Datenschutz
Sofern relevant, sind alle Endnutzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten für das Löschen personenbezogener Daten auf den zu entsorgenden Altgeräten ausschließlich selbst verantwortlich.
5. WEEE-Registrierungsnummer
Unter der Registrierungsnummer DE47394483 sind wir bei der stiftung elektro-altgeräte register, Nordostpark 72, 90411 Nürnberg, als Hersteller von Elektro- und/ oder Elektronikgeräten registriert.
6. Sammel- und Verwertungsquoten
Die EU-Mitgliedsstaaten sind nach der WEEE-Richtlinie verpflichtet, Daten zu Elektro- und Elektronikaltgeräten zu erheben und diese an die Europäische Kommission zu übermitteln. Auf der Webseite des BMUV finden Sie weitere Informationen hierzu.
Hinweis nach dem Batteriegesetz
Batterien und Akkumulatoren (Akkus) gehören nicht in den Hausmüll und dürfen nicht über den Restmüll entsorgt werden, sondern sind nach dem Gebrauch der geregelten Entsorgung zuzuführen. 3U-Shop vertreibt keine Batterien
Endverbraucher sind Sie zur Rückgabe gebrauchter Batterien und Akkus gesetzlich verpflichtet.
Stellen Sie bitte sicher, dass die Batterien oder Akkus entladen sind, die Pol-Kappenabgeklebt und die Gehäuse nicht zerbrochen sind, damit Kurzschlüsse und Brände vermiedenwerden.
Schadstoffhaltige Batterien sind mit einem Zeichen, bestehend auseiner durchgestrichenen Mülltonne und dem chemischen Symbol (Cd, Hg oder Pb)des für die Einstufung als schadstoffhaltig ausschlaggebenden Schwermetallsversehen: